Wie bekomme ich einen Pflichtverteidiger für meinen Angehörigen in U-Haft?

Mein Ehemann, Freund, Sohn, Bruder wurde verhaftet oder meine Ehefrau, Tochter, Schwester sowie sonstiger Angehöriger oder Bekannter festgenommen. Wie bekomme ich einen Pflichtverteidiger für meinen Angehörigen in U-Haft?

Nach der Verhaftung oder vorläufigen Festnahme eines Familienmitglieds bzw. Bekannten ist Eile geboten. Für den Betroffenen stellt die U-Haft und die damit einhergehende Ungewissheit eine unglaublich belastende Situation dar. Nach der Festnahme oder Verhaftung befindet man sich meist in einem regelrechten Schockzustand, gerade wenn es das erste Mal in Untersuchungshaft ist.

Die Familie belastet diese Situation sehr, weil sie ihren Angehörigen in den ersten Tagen weder besuchen noch sonst irgendwie Kontakt zu ihm/ihr aufnehmen können.

Warum man schnell einen Pflichtverteidiger braucht

Aufgrund der Schocksituation ist der Inhaftierte erfahrungsgemäß eher bereit, gegenüber der Polizei oder Staatsanwaltschaft Angaben zu machen oder ein Geständnis abzulegen – dies wird er später vielleicht bereuen. Die Ermittler nennen das: „U-Haft schafft Rechtskraft“.

Deshalb entscheiden diese ersten Stunden darüber, wie das gesamte spätere Verfahren weitergeht. Bei einer vorläufigen Festnahme (ohne richterlichen Haftbefehl) muss spätestens am Tag nach der Festnahme bis 24:00 Uhr eine Vorführung vor dem Richter stattfinden. Der dann entscheidet, ob ein Haftgrund für die U-Haft vorliegt. Spätestens bei diesem Termin sollte ein Verteidiger dabei sein!

Rund um die Uhr erreichbar – auch am Wochenende

Sie sollten dementsprechend am besten sofort Kontakt mit einem Strafverteidiger aufnehmen. Über unseren eigens für solche Fälle eingerichteten Strafverteidiger-Notruf erreichen Sie uns 24 Stunden am Tag an 365 Tagen im Jahr. Unsere Rechtsanwälte versuchen dann sofort die Untersuchungshaftanstalt zu kontaktieren. Dann können wir Ihren Angehörigen oder Bekannten noch am selben Tag in der U-Haft besuchen und ihm/ihr in den ersten Stunden beistehen.

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Ihr Angehöriger oder Bekannter hat in U-Haft sofort Anspruch auf einen Pflichtverteidiger. Wenn er selbst keinen benennt, ordnet das Gericht ihm irgendein Anwalt bei, den der Richter für angemessen hält. Durch unsere Einschaltung können Sie sicherstellen, dass Ihr Angehöriger einen kompetenten Pflichtverteidiger erhält. Einen Anwalt, der engagiert verteidigt und den Konflikt nicht scheut.

Vernehmung durch den Haftrichter

Die Vernehmung durch den Haftrichter ist ausgesprochen wichtig. Viele Beschuldigte sind von den ersten Stunden in der U-Haft maximal beeindruckt und werden nun alles geben, um die Haftanstalt schnellstmöglich wieder verlassen zu können. Häufig belasten sie sich durch die Angaben aber nur zusätzlich, so dass eine Entlassung in weite Entfernung rückt.

Ein Verteidiger erhält Einsicht in die Ermittlungsakte und weiß deshalb, ob die Beweislage ausreicht, den Tatvorwurf zu untermauern. Er kann Ihren Angehörigen vor übereilten Aussagen schützen und in der Vernehmung viel für ihn oder sie „herausholen“.

Der Haftrichter entscheidet in der mündlichen Verhandlung, ob der Haftbefehl

  • aufrecht erhalten bleibt,
  • aufgehoben wird oder
  • außer Vollzug gesetzt wird.

Es kann also sein, dass die Untersuchungshaft genauso schnell wieder aufgehoben oder zumindest (gegen Auflagen) außer Vollzug gesetzt wird und Ihr Angehöriger auf freien Fuß kommt, wie er/sie eingefahren ist. Das wäre ein erster wichtiger Erfolg, bei dem ein Pflichtverteidiger helfen kann.

Kann ich meinen Angehörigen in U-Haft besuchen?

In Hamburg werden alle Festgenommenen zentral in der Untersuchungshaftanstalt Holstenglacis untergebracht – mit Ausnahme der minderjährigen männlichen Häftlinge, die dagegen in der JVA Hahnöfersand untergebracht sind.

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Ein Besuch in der Untersuchungshaft ist alle 14 Tage für eine Stunde möglich. Der Pflichtverteidiger wird Ihnen helfen, die Formalitäten zu erledigen und für Ihren Angehörigen Geld für Zusatzeinkäufe (Zigaretten, Süßigkeiten etc.) auf das Konto der Untersuchungshaftanstalt einzuzahlen.

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