Pflichtverteidiger-Notruf: In Notfällen rund um die Uhr erreichbar

Pflichtverteidiger Notruf:

Wir sind in Notfällen an 365 Tagen im Jahr rund um die Uhr über unseren Pflichtverteidiger-Notruf erreichbar. Notfälle sind u.a.:

  • Festnahme bzw. Verhaftung (auch des Ehepartners, Kindes, sonstigen Angehörigen)
  • Durchsuchungen der Wohnung sowie Geschäftsräume
  • Sicherstellung sowie Beschlagnahme

Unsere Kanzlei kann im Moment leider keine Notrufe entgegennehmen.

Bitte wenden Sie sich daher an den anwaltlichen Notdienst in Strafsachen der Hamburger Arbeitsgemeinschaft für Strafverteidigerinnen und Strafverteidiger e.V. unter der

Notrufnummer: 0171 – 6105949

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Bei Anrufen zur Nachtzeit stellen Sie bitte unbedingt sicher, dass Sie am darauffolgenden Morgen telefonisch erreichbar sind. Ab 8 Uhr ist das Gericht zu erreichen und unser Tätigwerden erfordert dann eine zeitnahe Rücksprache mit Ihnen.

In weniger dringenden Fällen erreichen Sie uns zu unseren Bürozeiten:
Montag bis Freitag von 8:30 bis 18:00 Uhr

Bei Verhaftung aufgrund einer nicht (rechtzeitig) gezahlten Geldstrafe sowie dem unentschuldigten Fernbleiben einer Hauptverhandlung können wir Ihnen ad hoc, gerade nachts und am Wochenende (ohne Akteneinsicht) nicht weiterhelfen. In diesen Fällen melden Sie sich auf jeden Fall bitte erst am nächsten Werktag zu unseren Bürozeiten.

Bei Festnahme, Durchsuchung und Beschlagnahme gilt:

Dulden
Ruhe bewahren und keinen Widerstand leisten!

Anrufen
Sofort Kontakt zum Verteidiger verlangen und auf ihn warten.

Schweigen
Sagen Sie nichts! Keine Fragen beantworten! Nichts unterschreiben!

Gerade zu Unrecht beschuldigte Menschen neigen dazu, sich lieber „redend“ zu verteidigen, um zu versuchen, die Vorwürfe aufzuklären. Sie wollen sich kooperativ zeigen und geben daher bereitwillig ihre technischen Geräte mitsamt der Passwörter heraus. Das erweist sich leider oft als falsch! Ihre einzige Verteidigungsoption ist deshalb: Schweigen!

Ausführliche Informationen zu Ihren Rechten als Verdächtiger/Beschuldigter und Verhaltensregeln erhalten Sie hier: Ihre Rechte als Beschuldigter.

Erste Hilfe für Angehörige bei Untersuchungshaft

Ihr Ehemann, Freund, Kind oder sonstiger Angehöriger ist in Hamburg festgenommen oder verhaftet worden und befindet sich nun in Untersuchungshaft in Hamburg?

Für Festgenommene und insbesondere auch für seine Angehörigen ist dies eine einschneidende Erfahrung. Die effektivste Hilfe ist es nun, dem Beschuldigten so schnell wie möglich einen Anwalt zu organisieren, der ihn sofort in der U-Haft besuchen kann und ihm in den ersten Stunden zur Seite steht und schließlich alles versucht, um ihn so schnell wie möglich aus der Haft zu bekommen.

Nehmen Sie deshalb sofort Kontakt zu uns auf, wir helfen Ihnen weiter!