Bestellung

Pflichtverteidiger im Ermittlungsverfahren nur auf Antrag der Staatsanwaltschaft

Im Ermittlungsverfahren besteht weder ein Antragsrecht des Beschuldigten auf die Bestellung eines Pflichtverteidigers, noch eine autonome Entscheidungsbefugnis des Gerichts hinsichtlich der Pflichtverteidigerbestellung im Vorverfahren. Eine solche setzt einen Antrag der Staatsanwaltschaft zwingend voraus. Ob dem Beschuldigten im Ermittlungsverfahren aus § 141 Abs. 3 Satz 1, 2 StPO ein eigenes Recht,…

Rückwirkende Bestellung eines Pflichtverteidigers

Die rückwirkende Bestellung eines Strafverteidigers ist unzulässig1. Übergeht das Gericht einen deutlichen und unübersehbaren Beiordnungsantrag des Verteidigers und lässt es seine Mitwirkung in der Folge ohne Hinweis auf ein eigenes Kostenrisiko zu, so kann eine schlüssige Bestellung ab dem Zeitpunkt der Antragstellung vorliegen. Die stillschweigende Bestellung kann nachträglich festgestellt werden.…