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Am Ende wird alles gut. Wenn nicht, ist es noch nicht das Ende.
Pflichtverteidiger im Ermittlungsverfahren nur auf Antrag der Staatsanwaltschaft
Im Ermittlungsverfahren besteht weder ein Antragsrecht des Beschuldigten auf die Bestellung eines Pflichtverteidigers, noch eine autonome Entscheidungsbefugnis des Gerichts hinsichtlich der Pflichtverteidigerbestellung im Vorverfahren. Eine solche setzt einen Antrag der Staatsanwaltschaft zwingend voraus. Ob dem Beschuldigten im Ermittlungsverfahren aus § 141 Abs. 3 Satz 1, 2 StPO ein eigenes Recht,…
Auch bei Mordverdacht keine Pflichtverteidigerbestellung vor Vernehmung im Ermittlungsverfahren
Regelmäßig keine notwendige Verteidigung im Ermittlungsverfahren schon vor einer verantwortlichen Vernehmung des Beschuldigten nach dessen Ergreifung aufgrund eines Haftbefehls wegen Mordverdachts.