Was ist, wenn mir ein Bewährungswiderruf droht?

Was ist, wenn mir ein Bewährungswiderruf droht?

Wer noch eine Bewährungsstrafe „offen“ hat, kann ein Bewährungswiderruf drohen. Wird er wegen einer neuen Straftat verfolgt, kann das Gericht die Aussetzung zur Bewährung widerrufen.

Das Gericht des ersten Rechtszuges überwacht die Bewährungszeit. Nach § 13 MiStra erhält dieses Gericht eine Mitteilung über alle neuen Umstände, die zum Widerruf der Aussetzung zur Bewährung führen können. Demnach erfolgt an das die Bewährungsaufsicht führende Gericht eine Nachricht, selbst wenn die neuen Ermittlungen bei der Staatsanwaltschaft in einem anderen Gerichtsbezirk laufen oder ein anderes Gericht Anklage erhebt.

Pflichtverteidiger bei drohendem Bewährungswiderruf?

Das Gericht bestellt einen Pflichtverteidiger wegen der Schwere der Tat, der zu erwartenden Rechtsfolgen oder der Schwierigkeit der Sach- oder Rechtslage. In diesen Fällen erscheint die Mitwirkung des Pflichtverteidigers regelmäßig geboten.

Somit liegt ein Fall notwendiger Verteidigung nach § 140 Abs. 2 StPO vor, wenn dem Angeklagten neben den Rechtsfolgen für die aktuelle Straftat sonstige schwerwiegende Nachteile drohen. Zu den Nachteilen zählt z.B. auch ein drohender Bewährungswiderruf.

Wann droht ein Bewährungswiderruf?

Das Gericht widerruft die Strafaussetzung zur Bewährung dann, wenn innerhalb der Bewährungszeit eine neue Straftat von einigem Gewicht begangen wurde. Die neue Tat muss vom Deliktsbereich her nicht vergleichbar zu der Tat sein, die der Bewährungsstrafe zugrunde liegt.

Dennoch kann ein Pflichtverteidiger die für Sie sprechenden Umstände anführen, warum die Rückfalltat mit Blick auf die Bewährung nicht als Widerrufsgrund zu werten ist.

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