Pflichtverteidiger Schwerin

Sie suchen einen Pflichtverteidiger in Schwerin?

Zögern Sie nicht, so früh wie möglich einen Rechtsanwalt zu kontaktieren, sofern Sie von der Polizei oder Staatsanwaltschaft Schwerin einer Straftat verdächtigt werden oder dies erwarten.

  • Haben Sie eine Vorladung der Polizei bzw. Staatsanwaltschaft Schwerin erhalten?
  • Liegt eine Anklage oder gar schon z.B. ein Urteil oder Strafbefehl gegen Sie vor?
  • Wurde ein Angehöriger festgenommen bzw. verhaftet und sitzt in Untersuchungshaft?

In geeigneten Fällen verteidigen wir auch bundesweit an allen Gerichten sowie in allen Instanzen (Berufung und Revision). Befindet sich ein Angehöriger in Untersuchungshaft, können wir ihn dort aufsuchen, sofern er noch keinen Pflichtverteidiger hat.

Strafverteidigung im Gerichtsbezirk Schwerin

Demzufolge werden wir im Gerichtsbezirk Schwerin als Verteidiger oder Pflichtverteidiger tätig

  • bei Verfahren der Staatsanwaltschaft Schwerin
  • Revision im Strafrecht am Oberlandesgericht Rostock
  • Verteidigung im Strafrecht am Landgericht Schwerin
  • Verteidigung im Strafrecht an den Amtsgerichten Ludwigslust, Schwerin sowie Wismar

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In einer Ersteinschätzung erläutern wir Ihnen Ihre Möglichkeiten und werden in geeigneten Fällen für Sie als Pflichtverteidiger tätig. Sie brauchen dann erst einmal nichts weiter veranlassen, denn wir kümmern uns um alles! Ferner unterliegen wir als Rechtsanwälte der Verschwiegenheit.

Pflichtverteidigung unter bestimmten Voraussetzungen

Nicht jeder Beschuldigte hat Anspruch auf einen Pflichtverteidiger. Lediglich in bestimmten Fällen erfolgt gemäß § 140 StPO die Beiordnung als Pflichtverteidiger. Im Strafrecht entscheidet deshalb die Schwere des Tatvorwurfs oder die Schwierigkeit der Sach- und Rechtslage über die Beiordnung, nicht die finanziellen Mittel eines Beschuldigten. Der Pflichtverteidiger ist kein „Anwalt für Arme“.

Natürlich können Sie uns auch schon früher kontaktieren, dies sollten Sie auch tun! Sofern Sie uns frühestmöglich, bestenfalls schon im Ermittlungsverfahren hinzuziehen, können wir Sie bereits umfassend beraten. Denn hier stellen sich die Weichen für das weitere Strafverfahren. Wenn erst die Anklageschrift von der Staatsanwaltschaft kommt, kann es manchmal schon zu spät sein. Deshalb bestehen die besten Chancen für eine effektive Strafverteidigung im Ermittlungsverfahren – noch vor der Vernehmung des Beschuldigten. Im Strafrecht darf der Beschuldigte schweigen! Gemeinsam erörtern wir daher, ob eine Einlassung sinnvoll ist oder nicht.

Strafverteidigung erstklassig

Die Pflichtverteidigung ist keine Verteidigung „zweiter Klasse“ und damit besser als ihr Ruf. Leider bestellen Gerichte von sich aus häufig Rechtsanwälte als Pflichtverteidiger, die weder Einsatz- noch Konfliktbereitschaft mitbringen und den Angeklagten nur zur Verurteilung „begleiten“. Das können Sie nur verhindern, wenn Sie selbst einen Strafverteidiger – einen Anwalt im Strafrecht – auswählen, der Ihre Rechte professionell, kompetent und aus Überzeugung verteidigt. Wir geben uns nicht mit weniger zufrieden als im Sinne des Mandanten zu erreichen ist. Darauf können Sie sich verlassen!

Sie haben hierzu noch Fragen? In den häufig gestellten Fragen (FAQ) finden Sie sicher die Antwort.

Sofort-Kontakt und kurzfristige Terminvereinbarung

Bitte vereinbaren Sie unter Telefon 040 – 2286 7173 oder über das Kontaktformular einen Termin, den Sie kurzfristig in unserer Kanzlei in Hamburg erhalten. Im Fall einer Festnahme oder Verhaftung erreichen Sie uns überdies rund um die Uhr über unseren Pflichtverteidiger-Notruf.