Informationen zur notwendigen Verteidigung (Pflichtverteidigung)

Nicht jeder Beschuldigte hat Anspruch auf Pflichtverteidigung. Ein Pflichtverteidiger wird nicht deshalb beigeordnet, weil sich der Beschuldigte keinen Anwalt leisten kann – dies ist eine Legende aus dem TV-Krimi. Wann ein Pflichtverteidiger beigeordnet wird, erfahren Sie im folgenden Überblick:

Informationen zur Beiordnung eines Pflichtverteidigers

Wird man nur eines einfachen Vergehens beschuldigt, wegen dem eine Geldstrafe zu erwarten ist, ist dies wahrscheinlich kein Fall für eine Pflichtverteidigung. Denn das Gesetz sieht eine notwendige Verteidigung nur unter bestimmten Umständen als tatsächlich erforderlich an. In einfachen Fällen soll man sich selbst vor Gericht verteidigen (was ohne Rechtskenntnisse schwierig sein dürfte) oder selbst einen Rechtsanwalt und Strafverteidiger beauftragen – diesen dann aber auch „aus eigener Tasche“ zahlen. Es gibt im Strafrecht keine Prozesskostenhilfe und Rechtsschutzversicherungen übernehmen die Kosten in der Regel nur bei Straftaten, die fahrlässig begangen werden können.

Abgesehen davon, ist auch die Pflichtverteidigung nicht umsonst, da der Angeklagte die Kosten im Falle einer Verurteilung erstatten muss. Die Staatskasse geht für die Kosten lediglich in Vorleistung.

Jeder Verdächtigte, Beschuldigte oder Zeuge hat das Recht, sich in jeder Lage des Verfahrens den Rat und Beistand eines Rechtsanwalts einzuholen. Auch der Pflichtverteidiger wird nicht zugeteilt – der Beschuldigte darf diesen frei wählen und sollte sich daher einen Verteidiger seines Vertrauens aussuchen. Macht man von diesem Wahlrecht keinen Gebrauch, bekommt man irgendeinen Anwalt, der sich meist dadurch auszeichnet, dass er weder Anstrengungs- noch Konfliktbereitschaft zeigt. Ein solcher Pflichtverteidiger wird nämlich deshalb bestellt, weil es mit ihm „so schön einfach ist“.

Wann erfolgt die Beiordnung eines Pflichtverteidiger?

Die Regelungen zur Pflichtverteidigung haben sich am 13. Dezember 2019 umfassend geändert. Ein Beschuldigter hat nun schon im Ermittlungsverfahren Anspruch auf einen Pflichtverteidiger. Bisher war hierfür der Antrag der Staatsanwaltschaft im Ermittlungsverfahren nötig.

Sobald Sie also eine Vorladung von der Polizei erhalten, können Sie einen Fachanwalt für Strafrecht oder sonstigen Rechtsanwalt aufsuchen und diesen bitten, Ihre Verteidigung als Pflichtverteidiger zu übernehmen. Spätestens mit der Zustellung der Anklageschrift fordert das Gericht Sie dazu auf, innerhalb von 1-2 Wochen einen Pflichtverteidiger zu benennen.

Fälle der notwendigen Verteidigung (Pflichtverteidigung)

Ein Fall notwendiger Verteidigung ist gegeben, wenn zu erwarten ist, dass die Hauptverhandlung vor dem Schöffengericht, Landgericht oder Oberlandesgericht stattfinden wird. Das Gericht wird dann auf Antrag einen Pflichtverteidiger beiordnen.

Bei der Straftat kann es sich um ein Vergehen oder Verbrechen handeln, entscheidend ist vielmehr die Schwere der Tat oder der zu erwartenden Rechtsfolge sowie eine besondere Schwierigkeit der Sach- oder Rechtslage. Hier kommt es leider sehr auf den jeweiligen Einzelfall an.

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Ein Fall notwendiger Verteidigung liegt jedenfalls vor, wenn der Vorwurf ein Verbrechen ist, also eine Straftat mit einer Mindeststrafe von einem Jahr Freiheitsstrafe ist. Dazu zählen u.a.

  • Bildung von und Mitgliedschaft in terroristischen Vereinigungen, §§ 129a, 129b StGB
  • Meineid, § 154 StGB
  • Schwerer sexueller Missbrauch von Kindern, § 176a StGB
  • Sexuelle Nötigung, Vergewaltigung, § 177 StGB
  • Mord, § 211 StGB
  • Totschlag, § 212 StGB
  • Schwere Körperverletzung, § 226 StGB
  • Schwere Kindesentziehung, § 235 Abs. 4 StGB
  • Schwerer Bandendiebstahl, § 244a StGB
  • Raub, § 249 StGB
  • Räuberischer Diebstahl, § 252 StGB
  • Räuberische Erpressung, § 255 StGB
  • Brandstiftung, § 306 StGB
  • Räuberischer Angriff auf Kraftfahrer, § 316a StGB

Ebenso wird ein Pflichtverteidiger zu bestellen sein, wenn zwar die Mindeststrafe unter einem Jahr liegt (Vergehen), aber trotzdem eine Verurteilung zu einem Jahr Freiheitsstrafe oder noch darüber zu erwarten ist und zwar auch im Strafbefehlsverfahren (§§ 407 Abs. 2 Satz 2, 408b StPO).

Zu den üblichen Vorwürfen zählen neben Kapitaldelikten (Straftaten gegen das Leben mit oder ohne Todesfolge) auch der Vorwurf einer Straftat im Sexualstrafrecht. Egal was Ihnen vorgeworfen wird – unsere Strafverteidiger helfen Ihnen diskret, respektvoll und vorurteilsfrei!

Schwere der Tat und Schwierigkeit der Sach- und Rechtslage

Eine Pflichtverteidigung ist auch wegen der Schwere der Tat oder der zu erwartenden Rechtsfolgen notwendig oder wegen der Schwierigkeit der Sach- und Rechtslage. Ob ein solcher Fall gegeben ist und daher Anspruch auf einen Pflichtverteidiger besteht, ist allerdings ohne genaue Aktenkenntnis meist schwierig einzuschätzen. Gesetzlich vorgeschrieben ist jedoch, dass im Ermittlungsverfahren vor der Vernehmung des Beschuldigten ein Pflichtverteidiger beigeordnet werden muss, sofern ersichtlich ist, dass der Beschuldigte sich nicht selbst verteidigen kann.

Pflichtverteidiger bei Untersuchungshaft (U-Haft)

Wenn der Beschuldigte verhaftet oder festgenommen wurde und nun in Hamburg in der U-Haft sitzt, braucht er schnellstmöglich einen Strafverteidiger. Dieser wird dann grundsätzlich vom Gericht auch als Pflichtverteidiger bestellt. Bitte verständigen Sie uns unter unserem Pflichtverteidiger-Notruf, da Haftsachen auch in der Nacht oder am Wochenende keinen Aufschub dulden.

Sie haben eine Frage zur Pflichtverteidigung im Strafrecht?

Sie haben eine Frage, die unbeantwortet geblieben ist? In den Antworten auf häufig gestellte Fragen (FAQ) finden Sie weitere Informationen zur Pflichtverteidigung im Strafrecht.

Dieser Text erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und dient nur der ersten Orientierung; ersetzt jedoch keine persönliche Beratung bei einem Rechtsanwalt.

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