Häufig gestellte Fragen zur Pflichtverteidigung
Sie haben Fragen zur Pflichtverteidigung? Hier beantworten wir Ihnen häufige Fragen – oder anders ausgedrückt: geben Antworten auf die Frequently Asked Questions (FAQ). Die Texte erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und dienen auch nur der ersten Orientierung. Die Pflichtverteidiger FAQ ersetzen allerdings keine individuelle Beratung durch einen Rechtsanwalt im Strafrecht.
Die Regelungen zur Pflichtverteidigung haben sich am 13. Dezember 2019 umfassend geändert. Wir aktualisieren gerade die folgenden Seiten, um diese der neuen Rechtslage anzupassen.
- Grundsätzliches zur Pflichtverteidigung
- Was ist ein Pflichtverteidiger?
- Wie beantrage ich einen Pflichtverteidiger?
- Wer bezahlt den Pflichtverteidiger?
- Verteidigt ein Pflichtverteidiger Menschen, die sich keinen Anwalt leisten können?
- Kann ein Pflichtverteidiger auch als Vertreter der Nebenklage tätig werden?
- Wie bekomme ich im Notfall sofort einen Pflichtverteidiger?
- Ich will mich informieren: Wo finde ich Rechtsprechung zur Pflichtverteidigung?
- Gesetz zur Neuregelung der notwendigen Verteidigung: Was ist neu?
- Bestellung eines Pflichtverteidigers
- Auswahl eines Pflichtverteidigers
- Kosten der Pflichtverteidigung
- Konkrete Fragen zu dieser Kanzlei
Ist eine Frage in den FAQ unbeantwortet geblieben?
Wenn Ihre Frage hier nicht beantwortet wurde, können Sie uns diese Frage gerne persönlich stellen. Bitte beachten Sie aber, dass wir keine Auskünfte zu konkreten Fällen geben können, die uns nicht bekannt sind. Auch als Pflichtverteidiger können wir keine kostenlose Rechtsberatung erteilen. Eine „zweite Meinung“ ist ebenfalls nicht möglich, da der Wechsel zu einem anderen Pflichtverteidiger nur in selten Einzelfällen möglich ist. Natürlich können Sie uns als Wahlverteidiger hinzuziehen.
Sofern Sie eine Erstberatung in unserer Kanzlei wünschen, teilen Sie uns gerne über das folgende Kontaktformular einen Terminwunsch mit. Wir melden uns dann umgehend bei Ihnen!