Zahlt die Rechtsschutzversicherung?

Ich bin Beschuldigter einer Straftat: Zahlt meine Rechtsschutzversicherung?

Ob die Rechtsschutzversicherung das Honorar für den Strafverteidiger trägt, kommt zum einen auf Ihre spezifische Rechtsschutzversicherung an, zum anderen hängt dies auch vom Tatvorwurf ab.

Die Kosten Ihres Pflichtverteidigers müssen Sie nur tragen, wenn Sie verurteilt werden. Sie tragen dann die Kosten des gesamten Verfahrens. In diesem Fall wird auch eine Rechtsschutzversicherung das Honorar in der Regel nicht übernehmen. Kommt es dagegen zu einem Freispruch, übernimmt die Staatskasse die Kosten. Es lohnt sich also, den Pflichtverteidiger sorgsam auszuwählen.

Haben Sie mit Ihrer Versicherung eine spezielle Vereinbarung über die Übernahme von Kosten in Strafverfahren getroffen, so müssen die vertraglichen Voraussetzungen vorliegen. Die meisten Versicherungen gewähren Deckungsschutz nur bei fahrlässig begangenen Delikten, nicht hingegen bei Vorsatz. Zudem sind die Kosten meist auf die Höhe der gesetzlichen Gebühren beschränkt.

Bei Delikten, die sowohl fahrlässig als auch vorsätzlich begangen werden können (z.B. Trunkenheit im Verkehr), übernimmt die Rechtsschutzversicherung zumeist vorläufig die Kosten. Aber Achtung: Kommt es zu einer Verurteilung wegen einer Vorsatztat, besteht ein Rückfoderungsanspruch!

Bei Straftaten, die nur vorsätzlich begangen werden können (das sind z.B. Diebstahl, Betrug, Unterschlagung), besteht dagegen meist kein Deckungsschutz.

Unser Rat: Sprechen Sie am besten selbst vorab mit Ihrer Rechtsschutzversicherung, ob diese die Kosten übernehmen. Da Sie der Versicherungsnehmer sind, werden Sie selbst eine Lösung mit Ihrer Versicherung finden oder überlegen, ob es zukünftig lohnt, weiterhin Beiträge zu zahlen.

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