Sie suchen einen Pflichtverteidiger?
Bei der örtlich zuständigen Rechtsanwaltskammer finden Sie eine Pflichtverteidigerliste, in der alle Pflichtverteidiger eingetragen sind, die eine Pflichtverteidigung regelmäßig übernehmen. Diese Liste der Rechtsanwaltskammer steht im Internet, bei den Gerichten und der Polizei zur Verfügung.
Pflichtverteidiger vor der ersten Vernehmung
Ein Beschuldigter in einem Strafverfahren ist bei der ersten Vernehmung zu belehren. Es steht ihm nämlich frei, sich zu der Beschuldigung zu äußern oder nicht zur Sache auszusagen. Jederzeit kann er – auch schon vor seiner Vernehmung – einen von ihm zu wählenden Verteidiger befragen. Erklärt der Beschuldigte daraufhin, zuerst mit einem Rechtsanwalt sprechen zu möchten, so muss die beabsichtigte Vernehmung aufgeschoben und ihm Gelegenheit gegeben werden, telefonisch Kontakt mit einem Strafverteidiger in Hamburg aufzunehmen.
Der Beschuldigte ist bei der Suche nach einem geeigneten Strafverteidiger, der z.B. auch als Pflichtverteidiger tätig wird, nach Kräften zu unterstützen. Nicht ausreichend wäre es beispielsweise, ihm nur ein Anwaltsverzeichnis oder eine Pflichtverteidigerliste hinzulegen und ihn damit alleinzulassen. Vielmehr sind ihm Informationen zu geben, dass er Anspruch auf einen Pflichtverteidiger hat, wenn die Voraussetzungen einer notwendigen Verteidigung vorliegen. Der Beschuldigte ist insbesondere zur Nachtzeit und am Wochenende bei der Suche nach einem Pflichtverteidiger zu unterstützen. Ein anwaltlicher Notdienst kann dem Beschuldigten helfen, sofort Kontakt zu einem Rechtsanwalt für Strafrecht herzustellen. Darauf hat die Polizei einen Beschuldigten hinzuweisen.
Goldene Regel für die Vernehmung im Strafrecht
Es gibt im Strafrecht eigentlich nur eine Regel, die Sie als Beschuldigter unbedingt beachten sollten: Schweigen Sie! Was ein Beschuldigter einmal gesagt hat, ist nicht mehr ungeschehen zu machen. Was Sie sagen, kann auch gegen Sie verwendet werden! Hingegen können Sie jederzeit zum Sachverhalt eine Aussage machen, auch erst später – nach Beratung durch ein Strafverteidiger.
Vor- und Nachteile einer Pflichtverteidigerliste
Die Nachteile einer Pflichtverteidigerliste liegen auf der Hand. Manchmal sind Daten vielleicht nicht aktuell oder es finden sich Rechtsanwälte darauf, die auf bestimmte Rechtsgebiete im Strafrecht, wie das Betäubungsmittel- oder Sexualstrafrecht gar nicht spezialisiert sind. Deshalb bekommt man nicht unbedingt auch den besten Pflichtverteidiger, wenn man sich nur auf diese Liste verlässt.
Aber last but not least: Der Beschuldigte hat ein Wahlrecht, wen er als Pflichtverteidiger beauftragt. Diese Auswahl sollte er jedoch sorgfältig treffen, denn ein Wechsel des Pflichtverteidigers ist nicht ohne Weiteres möglich. Zweifelsohne sind die Informationen in diesem Anwaltsverzeichnis spärlich, dennoch erhalten die Beschuldigten mit der Liste zumindest eine Auswahl der im Strafrecht tätigen Rechtsanwälte, die auch als Pflichtverteidiger tätig werden.
Die Pflichtverteidigerliste für Hamburg sowie weitere Informationen sind über die Internetseite der Hanseatischen Rechtsanwaltskammer Hamburg abrufbar. Selbstverständlich können Sie die auch Rechtsanwälte unserer Kanzlei als Pflichtverteidiger wählen. Wir lassen Sie nicht im Regen stehen!