Die Kanzlei SCHNEIDER || MICK Rechtsanwälte ist auf das Strafrecht und Wirtschaftsstrafrecht spezialisiert. Im Gegensatz zu anderen größeren Kanzleien fühlen wir uns allerdings verpflichtet, in geeigneten Fällen auch Mandate als Pflichtverteidiger zu übernehmen.
Strafrecht mit Begeisterung. Aus Überzeugung.
Professionelle und seriöse Pflichtverteidigung erfordert neben der spezialisierten Beschäftigung mit den Feinheiten des Strafrechts und Strafverfahrensrechts zudem ein hohes Maß an Beharrlichkeit, Menschenkenntnis und Lebenserfahrung. Unsere Aufgabe als Pflichtverteidiger nehmen wir äußerst verantwortungsvoll wahr, insbesondere nicht als „Verteidigung zweiter Klasse“.
Wir treten stets engagiert und konsequent für die Rechte des Beschuldigten ein, entsprechend der gemeinsam festgelegten Verteidigungsstrategie entweder verständigungsorientiert oder hart in der Sache, jedenfalls aber substanziell in der Argumentation. Dabei geben wir uns nicht mit weniger zufrieden als im Sinne unserer Mandanten zu erreichen ist. Unsere Priorität liegt dabei regelmäßig in der Vermeidung einer Hauptverhandlung, sofern dies rechtlich möglich ist.
Pflichtverteidigung ist Vertrauenssache
Verteidigung ist Vertrauenssache! Für den Beschuldigten steht beim Vorwurf eines Verbrechens oft „alles auf dem Spiel“. Unser Ziel ist, Ihre Freiheit und persönlichen Lebensumstände zu bewahren. Es kommt vor, dass das Leben aus den Fugen gerät und man vielleicht den einen verhängnisvollen Fehler macht. Dabei ist dies, auch wenn es zwischendurch oftmals so scheinen mag, keineswegs das Ende. Wir gewähren Ihnen Rat, Beistand und sind zugleich vertrauensvoller Ansprechpartner.
Wir bearbeiten unsere Mandate nicht wie am Fließband, sondern nehmen uns individuell Zeit, um „das Beste“ für einen Beschuldigten zu erreichen. Da unsere Zeit leider begrenzt ist, übernehmen wir nur wenige Verfahren im Jahr als Pflichtverteidiger. Daher können wir diese Verteidigungen genauso wie unsere gut bezahlten Mandate führen, was eigentlich selbstverständlich sein sollte. Denn eine gründliche Einarbeitung und Vorbereitung auf die Verhandlung sind für uns unabdingbar. Vielleicht erzielen wir deshalb auch Ergebnisse, an die andere noch nicht einmal gedacht haben.
Spezialisierte Kanzlei in Hamburg
Wir übernehmen ein Mandat als Pflichtverteidiger lediglich in geeigneten Fällen, wenn wir aufgrund unserer Spezialisierung und Erfahrung davon überzeugt sind, Ihnen die beste Strafverteidigung gewährleisten zu können. Geeignete Verfahren sind u.a.
- Allgemeines Strafrecht, z.B. wegen Tötungsdelikten, Raub sowie Brandstiftung
- Computer- und Internetstrafrecht (IT-Strafrecht)
- Betäubungsmittelstrafrecht, z.B. Anbau, Einfuhr und Handeltreiben mit Betäubungsmitteln
- Sexualstrafrecht, u.a. beim Vorwurf sexueller Missbrauch und Vergewaltigung
- Wirtschaftsstrafrecht, u.a. Steuerhinterziehung sowie Insolvenzstrafrecht
Einen Schwerpunkt bildet die Pflichtverteidigung im Jugendstrafrecht, also von Jugendlichen sowie Heranwachsenden unter 21 Jahren bei Vorwürfen aus dem Kapital- und Sexualstrafrecht.
Die Rechtsanwälte unserer Kanzlei bilden sich regelmäßig im Strafrecht sowie Strafverfahrensrecht fort. Rechtsanwalt Mirko Laudon ist zudem verantwortlich für die Internetpublikation Strafakte.de.
Warum Sie uns als Pflichtverteidiger wollen
Aus Bescheidenheit würden wir sagen: Wir verstehen etwas von dem was wir tun.
Das ist übrigens keine Selbstverständlichkeit: Erfolgt die Beiordnung durch das Gericht, muss dieser Anwalt nicht einmal zwingend etwas vom Strafrecht verstehen. Schon gar nicht muss dieser Anwalt auf ein bestimmtes Gebiet im Strafrecht spezialisiert sein. Genau genommen könnte er die ganze Verhandlung sogar schweigend neben Ihnen sitzen. Dennoch würde der Rechtsanwalt am Ende des Tages für die Beiordnung als Pflichtverteidiger Geld erhalten. Sie verstehen, was wir sagen wollen.
Unsere Kompetenz als Verteidiger stellen wir am liebsten in besonders schwierigen Verfahren unter Beweis. Wir übernehmen darum nur solche Verfahren, die uns als Pflichtverteidiger herausfordern.
Als Rechtsanwälte unterliegen wir der Verschwiegenheit. Selbstverständlich begegnen wir unseren Mandanten respektvoll und vorurteilsfrei sowie unter Wahrung absoluter Diskretion. Sie können mit uns alles besprechen, daher muss Ihnen kein Anliegen unangenehm sein.