Sie suchen einen Pflichtverteidiger in Hamburg?

Zögern Sie bitte nicht, so früh wie möglich einen Rechtsanwalt für Strafrecht als Pflichtverteidiger zu kontaktieren, wenn Sie einer Straftat verdächtigt oder beschuldigt werden oder dies erwarten.

  • Sind Sie Beschuldigter oder Verdächtiger einer Straftat?
  • Haben Sie eine Vorladung von der Polizei oder Staatsanwaltschaft erhalten?
  • Liegt eine Anklage oder gar schon ein Urteil gegen Sie vor?
  • Wurde ein Angehöriger festgenommen oder verhaftet und sitzt in Untersuchungshaft?

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Verteidiger Ihrer Wahl als Pflichtverteidiger

Nicht jeder Beschuldigte hat Anspruch auf einen Pflichtverteidiger: Nur in ganz bestimmten Fällen erfolgt die Beiordnung als Pflichtverteidiger. Im Strafrecht entscheidet die Schwere der Tat oder die zu erwartenden Rechtsfolge oder die besondere Schwierigkeit der Sach- oder Rechtslage über die Beiordnung und nicht die finanziellen Mittel eines Beschuldigten.

Ein Pflichtverteidiger ist kein „Anwalt für Arme“.

Die Regelungen zur Pflichtverteidigung haben sich am 13. Dezember 2019 umfassend geändert. Ein Beschuldigter hat nun früher, schon im Ermittlungsverfahren Anspruch auf einen Pflichtverteidiger. Außerdem soll künftig von Gerichten ein Fachanwalt für Strafrecht bestellt werden.

Im Strafrecht haben Sie als Beschuldigter ein eigenes Antragsrecht: Verlangen Sie deshalb sofort einen Anwalt, der Ihnen als Pflichtverteidiger beigeordnet werden soll! Die Polizei muss Ihnen dabei helfen, einen Pflichtverteidiger zu finden – und zwar schon vor einer Vernehmung.

Im Ermittlungsverfahren haben Sie immer dann Anspruch auf einen Pflichtverteidiger, wenn Ihnen eine erhebliche Straftat zur Last gelegt wird, wegen der die Hauptverhandlung voraussichtlich vor dem Schöffengericht, Landgericht oder Oberlandesgericht stattfinden wird. Spätestens im Brief mit der Anklageschrift erfahren Sie, ob ein Fall der notwendigen Verteidigung vorliegt und Ihnen einen Pflichtverteidiger zu bestellen ist. Warten Sie nicht darauf, dass das Gericht für Sie die Bestimmung übernimmt und irgendeinen Anwalt bestellt!

Sie haben ein Wahlrecht und dürfen Ihren Verteidiger selbst bestimmen. Nehmen Sie daher möglichst frühzeitig Kontakt zu einem Rechtsanwalt sowie Fachanwalt für Strafrecht auf und bitten diesen Rechtsanwalt, Ihre Verteidigung zu übernehmen. Er wird dann alles Weitere für Sie regeln.

Unsere Rechtsanwälte sind als Strafverteidiger allein im Strafrecht tätig. In einer Ersteinschätzung erörtern wir gemeinsam Ihre Möglichkeiten und werden in geeigneten Fällen als Pflichtverteidiger für Sie tätig. Wie jeder Rechtsanwalt unterliegen wir selbstverständlich der Verschwiegenheit.

Ein Schwerpunkt unserer Rechtsanwälte ist die Verteidigung Jugendlicher und Heranwachsender unter 21 Jahren im Jugendstrafrecht bei Vorwürfen aus dem Kapitalstrafrecht und Sexualstrafrecht.

Pflichtverteidigung ist keine Verteidigung zweiter Klasse

Die Pflichtverteidigung ist keine Verteidigung „zweiter Klasse“ und damit besser als ihr Ruf. Leider bestellen Gerichte in Hamburg häufig Rechtsanwälte als Pflichtverteidiger, die weder Einsatz- noch Konfliktbereitschaft mitbringen und den Beschuldigten nur zur Verurteilung „begleiten“. Das können Sie nur verhindern, wenn Sie selbst einen Rechtsanwalt auswählen, der Ihre Rechte professionell, kompetent und aus Überzeugung verteidigt. Wir geben uns nicht mit weniger zufrieden als im Sinne des Mandanten zu erreichen ist. Darauf können Sie sich verlassen!

Leider können wir nicht in allen Fällen als Pflichtverteidiger tätig werden, sondern nur in geeigneten Fällen. Ob ein Fall geeignet ist, können wir am besten beurteilen, wenn Sie uns die Vorladung oder Anklageschrift zusenden. Ein Rechtsanwalt für Strafrecht unserer Kanzlei erläutert Ihnen danach gerne in einer Ersteinschätzung die weiteren Möglichkeiten.

Die Kosten der Pflichtverteidigung übernimmt vorerst die Staatskasse. Wird der Beschuldigte freigesprochen, trägt die Staatskasse die Verfahrenskosten und auch die Gebühren für den Verteidiger. Im Falle einer Verurteilung werden dem Angeklagten grundsätzlich die Kosten auferlegt; die Staatskasse fordert die zunächst verauslagten Pflichtverteidigergebühren von dem Verurteilten zurück. In der Regel werden ihm hierzu Zahlungserleichterungen (z.B. Ratenzahlung) gewährt. Dagegen sieht das Gericht im Jugendstrafrecht regelmäßig davon ab, die Kosten dem Jugendlichen aufzuerlegen.

Pflichtverteidiger-Notruf bei Untersuchungshaft

Außerhalb der Bürozeiten erreichen Sie in Notfällen stets einen Rechtsanwalt über unseren Notruf. Wird ein Angehöriger festgenommen und befindet sich in Untersuchungshaft in Hamburg, liegt ein Fall notwendiger Verteidigung vor. Dem Beschuldigten ist dann unverzüglich ein Pflichtverteidiger zu bestellen, sofern er noch keinen Anwalt hat. Dafür erreichen Sie unser Sekretariat rund um die Uhr. Ihre Anfrage wird dann unverzüglich an einen Rechtsanwalt unserer Kanzlei weitergeleitet.

Pflichtverteidigung ist Vertrauenssache!

Für Beschuldigte steht meist viel auf dem Spiel. Sie sollten deshalb einen Fachanwalt für Strafrecht als Verteidiger benennen, da diese Rechtsanwälte oftmals über besonders viel Erfahrung verfügen. Wir bearbeiten unsere Mandate außerdem nicht wie am Fließband, sondern nehmen uns vielmehr auch als Pflichtverteidiger individuell Zeit, um „das Beste“ für unseren Mandanten zu erreichen.

Jeder hat seine Stärken, unsere ist die Strafverteidigung: Vertrauen Sie dem Urteil unser ehemaligen Mandanten. Unsere Strafverteidiger lassen Sie nicht im Regen stehen, sondern sind für Sie da!

Sie haben weitere Fragen? In unseren FAQ finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen.


Es wird darauf hingewiesen, dass auch andere Strafverteidiger in Hamburg Pflichtverteidigungen übernehmen.
Diese Verteidiger finden Sie auf der Pflichtverteidigerliste der Hanseatischen Rechtsanwaltskammer Hamburg.