Teilt mir das Gericht einen Pflichtverteidiger zu?

Teilt das Gericht mir als Beschuldigten einen Pflichtverteidiger zu?

Wenn ein erkennbarer Fall notwendiger Verteidigung (Pflichtverteidigung) vorliegt, z.B. weil Sie ein Verbrechen begangen haben oder mit einer erheblichen (Freiheits-) Strafe rechnen müssen, teilt das Gericht Ihnen nach Anhörung einen Pflichtverteidiger zu, wenn Sie selbst keinen bestimmen.

Sie sollten sich jedoch keinesfalls darauf verlassen, sondern immer selbst einen Pflichtverteidiger suchen, der Sie verteidigt. Sie haben ein Wahlrecht, von dem Sie auch unbedingt Gebrauch machen sollten. Im Ermittlungsverfahren ist ausdrücklich ein Antrag notwendig.

Leider bestellen Gerichte nicht selten irgendeinen Rechtsanwalt als Pflichtverteidiger, der gerade im Strafrecht keine große Erfahrung hat und in der Vergangenheit nicht durch eine professionelle und beherzte Art zu verteidigen aufgefallen ist, sondern seine Mandanten eher nur zur Verurteilung begleitet hat. Diese Gattung von Rechtsanwälten zeichnet sich nicht selten dadurch aus, dass sie in der Hauptverhandlung nicht „stören“, nur selten (Beweis-) Anträge stellen und auch eigentlich keine Fragen haben. Sie nehmen fehlerhafte Anordnungen des Gerichts allzu gern widerspruchslos hin und hoffen bis zuletzt, ihrem Mandaten werde schon irgendwie eine gerechte Bestrafung zuteil.

Nehmen Sie daher selbst Kontakt zu einem Pflichtverteidiger auf und bitten Sie ihn um Übernahme Ihrer Pflichtverteidigung. Der Rechtsanwalt wird sich dann um alles weitere kümmern.

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