Bekomme ich im Strafrecht Prozesskostenhilfe?
Um auch Beschuldigten umfassender den Zugang zum Recht zu ermöglichen, traten am 13.12.2019 zahlreiche Neuerungen zur Pflichtverteidigung in Kraft. Dadurch erhalten Beschuldigten nun früher und in vielen Fällen einen Pflichtverteidiger beigeordnet. Lediglich in Bagatellfällen beim Amtsrichter haben Beschuldigte auch fortan keinen Anspruch auf einen Pflichtverteidiger. Hier müssen sich die Angeklagten nach wie vor selbst verteidigen oder selbst einen Anwalt beauftragen (und bezahlen).
Im Adhäsionsverfahren lassen sich Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche (Schadensersatz als Ausgleich immaterieller Schäden) aus einer Straftat statt in einem eigenen Zivilverfahren bereits unmittelbar im Strafprozess gegen den Täter geltend machen. Der Sache nach handelt es sich jedoch um eine zivilprozessuales Verfahren und nicht um das eigentliche Strafverfahren.