Was ist ein Pflichtverteidiger?

Was ist ein Pflichtverteidiger?

Ein Pflichtverteidiger ist zunächst ein Rechtsanwalt mit vollständiger Ausbildung sowie Zulassung durch die zuständige Rechtsanwaltskammer. Dieser Rechtsanwalt hat sich außerdem dazu bereit erklärt, im Strafrecht auch Pflichtverteidigungen zu übernehmen. Dazu hat sich der Anwalt meist in eine Pflichtverteidigerliste bei der Rechtsanwaltskammer (§ 142 Abs. 6 StPO) eingetragen.

Dieser kann natürlich zugleich auch Fachanwalt für Strafrecht sein.

Ein Rechtsanwalt ist dem Recht verpflichtet. Dementsprechend sollte es ein Rechtsanwalt im Strafrecht auch als Pflicht begreifen, Beschuldigte in schwieriger Lage zu unterstützen, die dieser Hilfe in Form einer Pflichtverteidigung bedürfen.

Ein Pflichtverteidiger ist kein „Anwalt für Arme“. Denn im Strafrecht sind nicht die finanziellen Mittel eines Beschuldigten maßgeblich, sondern nur die Schwere des Tatvorwurfs oder die Schwierigkeit der Sach- und Rechtslage entscheidet über die Frage der Beiordnung eines Pflichtverteidigers.

In Fällen notwendiger Verteidigung bestellt das Gericht dem Beschuldigten einen Pflichtverteidiger, wenn der Beschuldigte nicht bereits über einen gewählten Strafverteidiger (Wahlverteidiger) verfügt. Der Beschuldigte kann diesen jedoch auch selbst auswählen und bestimmen.

Ein Pflichtverteidiger erhält für seine Tätigkeit eine Vergütung aus der Staatskasse. Diese Vergütung fällt allerdings niedriger aus als die regulären Gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz. Deshalb kann er von dem Beschuldigten auch eine Zuzahlung verlangen.

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