Gibt es spezialisierte Pflichtverteidiger?

Gibt es besonders spezialisierte Pflichtverteidiger?

Grundsätzlich gilt, dass ein Rechtsanwalt in jedem Rechtsgebiet tätig werden kann und darf. Er darf auch als Strafverteidiger vor Gericht auftreten, wenn er eigentlich hauptsächlich Mietrecht oder Verwaltungsrecht macht. Dementsprechend kann er sich auch als Pflichtverteidiger beiordnen lassen.

Gerade in Strafverfahren sollte man sich jedoch an einen Rechtsanwalt wenden, der auf Strafrecht spezialisiert ist, denn unter Umständen kann ein solches Verfahren weitreichende Folgen für Privat- und Berufsleben haben. Eine gute Wahl ist ein Fachanwalt für Strafrecht.

Aber auch innerhalb des Strafrechts gibt es durchaus spezialisierte Pflichtverteidiger.

Denn ein Strafverteidiger kann sich auf einzelne Gebiete spezialisieren. Das macht auch Sinn, denn einige Rechtsgebiete erfordern besondere Kenntnisse verschiedener Fachrichtungen. So kommt es beispielsweise im Sexualstrafrecht neben rechtlichem Fachwissen vor allem auf interdisziplinäre Fragestellungen an, wie solche der Aussagepsychologie und der Rechtsmedizin. Dagegen verlangt das Wirtschaftsstrafrecht vor allem spezielles Fachwissen im Wirtschafts- und Steuerrecht.

Die Beiordnung eines Rechtsanwalts als Pflichtverteidiger erfolgt unabhängig von der finanziellen Lage des Beschuldigten, nämlich immer dann, wenn ein Fall der notwendigen Verteidigung vorliegt. Pflichtverteidiger kann jeder Rechtsanwalt sein – Sie haben die Möglichkeit diesen auszuwählen. Deshalb sollten Sie unbedingt einen spezialisierten Pflichtverteidiger angeben. Hier erfahren Sie, wie Sie einen guten Pflichtverteidiger finden.

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