Kurzfassung/Besprechung (EGMR Nr. 13611/88 = EuGRZ 92, 542 „Croissant gegen Deutschland“): Der Beschwerdeführer macht eine Verletzung der Art. 6 EMRK geltend. Zum einen sei sein Recht verletzt worden, als Angeklagter, der nicht über ausreichende finanzielle Mittel verfügt, einen Pflichtverteidiger beigeordnet zu erhalten. Andererseits sei durch die Bestellung eines Anwalts gegen…