Pflichtverteidigung

Waffengleichheit: Unfähigkeit der Selbstverteidigung

Zur Beiordnung eines Pflichtverteidigers in Verfahren mit mehreren Beschuldigten aus Gründen der Waffengleichheit. In anderen als den in § 140 Abs. 1 StPO genannten Fällen ist ein Pflichtverteidiger zu bestellen, wenn wegen der Schwere der Tat oder wegen der Schwierigkeit der Sach- oder Rechtslage die Mitwirkung eines Verteidigers geboten erscheint…

Kein Besuch des Pflichtverteidigers in der Untersuchungshaft

Der fehlende Besuch des Pflichtverteidigers über einen Zeitraum von zwei Monaten bei einem wegen versuchten Totschlags einstweiligen untergebrachten Beschuldigten vermag das fehlende Vertrauen des Beschuldigten zu dem beigeordneten Verteidiger zu rechtfertigen und stellt mithin einen Grund für eine Entpflichtung dar.

Pflichtverteidiger im Ermittlungsverfahren nur auf Antrag der Staatsanwaltschaft

Im Ermittlungsverfahren besteht weder ein Antragsrecht des Beschuldigten auf die Bestellung eines Pflichtverteidigers, noch eine autonome Entscheidungsbefugnis des Gerichts hinsichtlich der Pflichtverteidigerbestellung im Vorverfahren. Eine solche setzt einen Antrag der Staatsanwaltschaft zwingend voraus. Ob dem Beschuldigten im Ermittlungsverfahren aus § 141 Abs. 3 Satz 1, 2 StPO ein eigenes Recht,…