Kostenanspruch

Rückwirkende Bestellung eines Pflichtverteidigers

Die rückwirkende Bestellung eines Strafverteidigers ist unzulässig ((Anschluss an BGH, NStZ-RR 2009, 348)). Übergeht das Gericht einen deutlichen und unübersehbaren Beiordnungsantrag des Verteidigers und lässt es seine Mitwirkung in der Folge ohne Hinweis auf ein eigenes Kostenrisiko zu, so kann eine schlüssige Bestellung ab dem Zeitpunkt der Antragstellung vorliegen. Die…