Der Widerruf der Bestellung als Pflichtverteidiger ist aus wichtigem Grund gegeben, wenn der Pflichtverteidiger für den Angeklagten eine Stellungnahme zur Anklageschrift abgegeben hat, die mit diesem nicht zuvor abgesprochen war.
Der Widerruf der Bestellung als Pflichtverteidiger ist aus wichtigem Grund gegeben, wenn der Pflichtverteidiger für den Angeklagten eine Stellungnahme zur Anklageschrift abgegeben hat, die mit diesem nicht zuvor abgesprochen war.