Bestellung des Pflichtverteidigers

Pflichtverteidiger im Ermittlungsverfahren nur auf Antrag der Staatsanwaltschaft

Im Ermittlungsverfahren besteht weder ein Antragsrecht des Beschuldigten auf die Bestellung eines Pflichtverteidigers, noch eine autonome Entscheidungsbefugnis des Gerichts hinsichtlich der Pflichtverteidigerbestellung im Vorverfahren. Eine solche setzt einen Antrag der Staatsanwaltschaft zwingend voraus. Ob dem Beschuldigten im Ermittlungsverfahren aus § 141 Abs. 3 Satz 1, 2 StPO ein eigenes Recht,…

Rückwirkende Bestellung eines Pflichtverteidigers

Die rückwirkende Bestellung eines Strafverteidigers ist unzulässig1. Übergeht das Gericht einen deutlichen und unübersehbaren Beiordnungsantrag des Verteidigers und lässt es seine Mitwirkung in der Folge ohne Hinweis auf ein eigenes Kostenrisiko zu, so kann eine schlüssige Bestellung ab dem Zeitpunkt der Antragstellung vorliegen. Die stillschweigende Bestellung kann nachträglich festgestellt werden.…

Ablehnung der Pflichtverteidigerbestellung wegen befürchteter Konfliktverteidigung

Die Ablehnung der Bestellung des vom Angeklagten benannten Pflichtverteidigers ist nur unter engen Voraussetzungen möglich, wenn konkrete Anhaltspunkte dafür bestehen, dass der Zweck der Bestellung zum Pflichtverteidiger, nämlich die Gewährleistung einer sachgerechten und ordnungsgemäßen Verteidigung des Angeklagten, durch Bestellung dieses Verteidigers nicht erreicht werden kann.